Psychotherapeutische Praxis Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Wolfgang H. Schwenk Dipl.-Psych., M.A.phil. Psychologischer Psychotherapeut

Therapie

Im Jahr 1967 wurde die Psychotherapie in die kassenärztliche Versorgung eingeführt, die zugelassenen Verfahren waren die Psychoanalyse und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. 1987 wurde die Verhaltenstherapie Bestandteil der Psychotherapie-Richtlinien. 1998 wurde das Psychotherapeuten-Gesetz verabschiedet, aufgrund dessen die neuen Heilberufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten im Bereich der Psychotherapie selbständig tätig werden durften und eine eigene Approbation erhielten. Seither sind diese Begriffe gesetzlich geschützt und berechtigen bei Vorliegen einer berufsrechtlichen Qualifikation innerhalb der Richtlinien-Psychotherapie zur Zulassung in der vertragsärztlichen Versorgung.

Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung seelischer Probleme mit Hilfe anerkannter psychotherapeutischer Verfahren, Methoden und Techniken. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für die oben genannten Therapieformen, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie übernommen. Alle drei Therapieformen arbeiten mit dem gesprochenen Wort, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann, und versuchen die Seele mit Hilfe von Gesprächen zu heilen.

In meiner Praxis arbeite ich vorwiegend nach dem Verfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TP), das darauf abzielt, in einem begrenzten Zeitrahmen gemeinsam besprochene und fest abgesteckte Therapieziele zu erreichen. In den regelmäßig stattfindenden Gesprächen (als Einzel- oder als Gruppentherapie oder als Kombination aus beiden, je nach Bedarf wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich) wendet sich der Blick auf das Verständnis der aktuellen Konflikte, strukturellen Defizite oder Traumata, die das Erleben und Verhalten, das geistige oder körperliche Wohlbefinden beinträchtigen und die Bewältigung des Alltags erschweren. Tief in uns verwurzelt zeigen sich Bindungs- und Beziehungserfahrungen, daraus resultierende Gefühlszustände und Selbstüberzeugungen als ursächlich für unsere Beschwerden. In der Beziehung zwischen Patient und Therapeut (in der Einzelbehandlung) oder zwischen den Gruppenmitgliedern (in der Gruppenbehandlung) können solche oft unbewussten Beziehungserfahrungen und die dazu gehörigen Gefühle wiedererlebt und bewusst gemacht werden. So finden sich Wege, eingefahrene und ungünstige Erlebnis- und Verhaltensweisen einer Änderung zuzuführen und die akuten Probleme und Symptome, die Sie zur Aufnahme einer Psychotherapie motiviert haben, zu lindern, aufzulösen oder gänzlich zu heilen.

Ergänzend zu den Methoden der TP wende ich je nach den Erfordernissen jedes spezifischen Einzelfalles Methoden aus anderen Psychotherapierichtungen an, etwa Elemente aus der Verhaltenstherapie, der systemischen oder der lösungsorientierten Therapie. Ein wichtiges Werkzeug in meiner Arbeitsweise stellt EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) dar, das häufig bei der Behandlung von Traumafolgestörungen eingesetzt wird, aber auch bei vielen anderen Störungsbildern sehr hilfreiche Dienste leisten und gute Erfolge bringen kann. Dabei wird durch bilaterale (rechts-links) Stimulierung vorwiegend der Augen bei gleichzeitiger Konzentration auf das belastende Ereignis der Anstoß für im Gehirn blockierte Prozesse gegeben und hilfreiche Veränderungen ermöglicht. Weitere Methoden der psychotherapeutischen Arbeit stellen Stabilisierungstechniken, Ressourcenaktivierung und Information (Edukation) über das Störungsbild dar. Auch werden, wenn es für den Heilungsprozess sinnvoll erscheint, Angehörige mit in die Gespräche einbezogen. Denn, wenn Sie sich zu verändern beginnen, sehen sich Angehörige oft selbst Problemen ausgesetzt und stehen vor schwierigen Fragen.

Nicht im Leistungskatalog der von den gesetzlichen Krankenkassen getragenen Richtlinien-Psychotherapie enthalten sind alle Leistungen, die eine Beratung darstellen oder sich auf eine reine Paar- oder Familientherapie beziehen. Beratung kann in schwierigen Berufs-, Erziehungs-, Beziehungs- oder Lebenslagen erforderlich werden, in denen sich die betroffenen Personen überfordert fühlen. Dann kann Hilfe notwendig werden, ohne dass schon eine seelische Erkrankung vorliegt. Nur bei seelischer Krankheit tritt die Krankenkassenleistung in Kraft. Derartige Leistungen wie Beratung oder Paartherapie werden von mir angeboten, müssen dann aber vom Patienten selbst finanziert werden (so genannte IGEL-Leistungen). Selbstverständlich stehe ich auch bei Anfragen für Supervisionen für Einzelpersonen oder für Teams in Institutionen zur Verfügung.

Ich bemühe mich, die Qualität meiner Leistungen zu sichern und laufend zu verbessern. Dafür nehme ich regelmäßig Einzelsupervisionen (im Bereich der tiefenpsychologisch fundierten Einzel- und Gruppen-Psychotherapie) und Gruppensupervisionen (im Bereich EMDR und Gruppentherapie) in Anspruch. Weiterhin besteht ein regelmäßiger Intervisions- und Qualitätszirkel mit Kolleginnen und Kollegen aus der Region. Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung sowie die Durchführung eines Qualitätsmanagements für die Praxis ist für die Aufrechterhaltung der Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung und damit der Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung verpflichtend.

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