Psychotherapeutische Praxis Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Wolfgang H. Schwenk Dipl.-Psych., M.A.phil. Psychologischer Psychotherapeut

Zugang

Wenn Sie sich für eine Psychotherapie bei mir interessieren, nehmen Sie mit meiner Praxis telefonisch oder per Email Kontakt auf (Kontakt), um ggf. ein Erstgespräch zu vereinbaren. Bei diesem Telefonat werden schon einige Daten von Ihnen erfragt, z. B. Geburtsdatum, Art der Krankenversicherung oder Telefonnummer.

Im Erstgespräch (der sogenannten „Psychotherapeutischen Sprechstunde“) wird geklärt, ob eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, welche diagnostische Einschätzung gegeben werden kann, ob eine ambulante Psychotherapie angezeigt ist oder andere Maßnahmen hilfreich erscheinen (z. B. ein stationärer Aufenthalt, der Besuch einer Beratungsstelle, die Konsultation eines Psychiaters oder das Aufsuchen einer Selbsthilfegruppe). Bei Vorliegen einer Indikation für eine ambulante Psychotherapie können schon erste Ideen für das weitere Vorgehen entwickelt werden, beispielsweise welches Psychotherapieverfahren oder welches Setting (z. B. Einzel- oder Gruppentherapie) angemessen sein könnten. Im Erstgespräch wird auch besprochen, ob eine Behandlung in meiner Praxis durchgeführt werden soll und wann diese beginnen kann.

Vor Aufnahme der eigentlichen Psychotherapie, die bei den entsprechenden Kostenträgern beantragt werden muss, finden in der Regel einige Probesitzungen (sogenannte „Probatorische Sitzungen“) statt, in denen wir uns kennen lernen können und prüfen, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Hier können wir über Vorgehensweisen, Therapieziele und voraussichtliche Therapiedauer sprechen.

Die Behandlung in meiner Praxis findet entweder als Einzel- oder als Gruppen-Psychotherapie oder als Kombinationsbehandlung aus beidem statt. Alle Inhalte der Gespräche, egal ob Einzel- oder Gruppentherapie, unterliegen der Schweigepflicht. Ohne Ihre Zustimmung kann nichts an Außenstehende weitergegeben werden. Die Therapieeinheiten dauern als Einzelgespräch jeweils 50 Minuten, als Gruppengespräch jeweils 100 Minuten. Einzelsitzungen finden je nach Bedarf wöchentlich, 14-tägig oder auch monatlich statt. Gruppensitzungen erfolgen wöchentlich.

Falls die Behandlung es sinnvoll erscheinen lässt können Angehörige zeitweise mit in die Gespräche einbezogen werden. Kommt es zur Beantragung einer Psychotherapie schließe ich mit Ihnen noch einen eigenen Behandlungsvertrag, der das Vorgehen bei Absagen von Stunden, die Berichtspflicht an den Hausarzt und zusätzlich erfolgte Aufklärungen durch mich regelt.


Beantragung einer Psychotherapie: Wenn die Durchführung einer Psychotherapie vereinbart wird, muss, wenn Kosten von Krankenkassen oder Versicherungen übernommen werden sollen, ein Antrag gestellt werden. Antragsteller sind immer Sie. In der Regel muss von Ihnen für die Beantragung ein sogenannter „Konsiliarbericht“ beigebracht werden, der vom Hausarzt auszufüllen ist. Beantragungen im Rahmen von gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherungen unterscheiden sich im Vorgehen und den Behandlungsmöglichkeiten zum Teil deutlich.


Gesetzlich Versicherte: Bei meinem Therapieverfahren (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) stehen folgende beantragbare Stundenkontingente je nach Diagnose und Problemlage zur Verfügung. Bei bestimmten Antragsschritten muss von mir ein Bericht zur Darstellung der Notwendigkeit der Behandlung erstellt und dieser einem (anonymisierten) Gutachterverfahren zugeführt werden. Alle Unterlangen zur Beantragung erhalten Sie bei mir in der Praxis. Behandlungsmöglichkeiten und Kontingente:

  • Akutbehandlung Einzel – Stundenkontingent: 12 Therapieeinheiten
  • Kurzzeittherapie Einzel – Stundenkontingent: 2x 12 Therapieeinheiten, bei Bedarf umwandelbar in Langzeittherapie
  • Langzeittherapie Einzel – Stundenkontingent: 60 Therapieeinheiten (ggf. abzüglich der Kurzzeit- oder Akutbehandlung), verlängerbar auf 100 Therapieeinheiten
  • Kurzzeittherapie Gruppe – Stundenkontingent: 2x 12 Therapieeinheiten, bei Bedarf umwandelbar in Langzeittherapie
  • Langzeittherapie Gruppe – Stundenkontingent: 60 Therapieeinheiten (ggf. abzüglich der Kurzzeitbehandlung), verlängerbar auf 80 Therapieeinheiten
  • Kombinationsbehandlung von Einzel- und Gruppentherapie – entsprechend der oben genannten Kurzzeit- oder Langzeitkontingente kann der Schwerpunkt der Gesamtbehandlung auf Einzel oder Gruppe gelegt werden, beantragt wird dann beides

Wenn die zur Verfügung stehenden Stundenkontingente ausgeschöpft sind (80 bzw. 100 Therapieeinheiten), muss in der Regel eine zweijährige Pause bis zur nächsten Beantragung eingehalten werden.


Privat- oder Beihilfeversicherte: Bei meinem Therapieverfahren (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) stehen folgende beantragbare Stundenkontingente je nach Diagnose und Problemlage zur Verfügung. Allerdings variieren diese Größen je nach Versicherung. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Modalitäten bei Ihrem Kostenträger. Antragsunterlagen müssen Sie bei Ihrer Versicherung anfordern. In der Regel sehen die Kontingente wie folgt aus:

  • Erster Therapieabschnitt Einzel – Stundenkontingent: 50 Gespräche
  • Zweiter Therapieabschnitt Einzel – Im Rahmen einer Verlängerung weitere 30 Gespräche bis zu einer Höchstdauer von 80 Gesprächen
  • Erster Therapieabschnitt Gruppe – Stundenkontingent: 40 Gespräche
  • Zweiter Therapieabschnitt Gruppe – Im Rahmen einer Verlängerung auf insgesamt 80 Gespräche möglich

Wenn die zur Verfügung stehenden Stundenkontingente ausgeschöpft sind (80 Gespräche), muss in der Regel eine zweijährige Pause bis zur nächsten Beantragung eingehalten werden.

Copyright © 2023 Wolfgang Schwenk
Gestaltung: Sander Schwenk-Nebbe & Leon Schwenk-Nebbe
DatenschutzImpressum